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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019
Zum 01.01.2019 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle erneut angehoben.
Dabei stieg der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 6,- € auf 354,- €,
bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 7,- € auf 406,- € und Kinder
zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr erhalten künftig 476,- € anstatt bisher 467,- €.
Lediglich der Kindesunterhalt für volljährige Kinder blieb unverändert.
Das Kindergeld wird bis zum 30.06.2019 auf der Höhe des bisher gezahlten Kindergeldes verbleiben.
Ab 01.07.2019 wird jedoch das Kindergeld für das 1. und 2. Kind auf 204,- €, für das 3. Kind auf 210,- € erhöht.
Ab dem 4. Kind wird ein Kindergeld von 235,- € gezahlt.
(gültig ab 01.01.2019)
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