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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2024
Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2024 erneut angepasst.
Der Mindestkindesunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2024 für Kinder bis 5 Jahren 480 € monatlich (43 Euro mehr als im Kalenderjahr 2023),
- für Kinder im Alter von 6-11 Jahren erhöht sich der Tabellenunterhalt auf 551 € (49 Euro mehr als im Kalenderjahr 2023) und
- für die Altersgruppe der Kinder von 12-17 Jahren wird ein Tabellenunterhalt von 645 € (somit 57 Euro mehr als im Kalenderjahr 2023) geschuldet
- der Bedarf eines volljährigen Kindes beträgt 689 € (somit 61 € mehr als im Kalenderjahr 2023),
- der Bedarfssatz eines Studierenden bleibt unverändert bei 930 €.
Das Kindergeld bleibt unverändert bei 250 €.
Weitere Einzelheiten wie veränderte Selbstbehaltssätze, und die darin enthaltenen Wohnkosten können den Anmerkungen entnommen werden.
(gültig ab 01.01.2024)
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