Für eine erste Besprechung zum Thema Trennung/Scheidung
ist es sinnvoll, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Heiratsurkunde
- Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate (soweit vorhanden)
sowohl von Ihrem Ehepartner als auch von sich selbst
- Den letzten gültigen Steuerbescheid
- Nachweise über evtl. laufende Darlehensverpflichtungen
In einer ersten Besprechung kann dann abgeklärt werden,
ob und welche weiteren Unterlagen zur Klärung einzelner
Fragen benötigt werden.
Eine Scheidung kann eingereicht werden, wenn ein
Getrenntleben von mindestens einem Jahr vorliegt oder
Härtegründe gegeben sind, die auch eine Scheidung
vor Ablauf dieses Trennungsjahres möglich machen.
Im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung ist zu prüfen,
ob der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) gerichtlich
durchzuführen ist oder hier sinnvollerweise eine
Vereinbarung zwischen den Ehepartnern geschlossen werden sollte.
Weiterhin sind die Fragen des Unterhalts für den Ehegatten
sowie für Kinder zu klären und zu berechnen.
Hierfür muß unter anderem zunächst einmal
entschieden werden, bei welchem Elternteil die Kinder künftig
leben werden und wie eine mögliche Umgangs-/Ferienregelung
aussehen kann.
Weitere zu klärende Themen sind der Zugewinnausgleich
(Vermögensausgleich) sowie die Teilung des Hausrats.
Weitere Informationen sowie Checklisten entnehmen Sie bitte dem Leitfaden, der unter scheidung.org angeklickt werden kann.
Für eine Erstberatung fallen je nach Umfang der Beratung
maximal Kosten an in Höhe von 190,00 € zuzüglich
Mehrwertsteuer. Für Mandanten mit keinem oder nur geringem
Einkommen gibt es die Möglichkeit sich einen
Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu
besorgen. In diesem Falle kostet die anwaltliche Beratung
nur 15,-- € und der Rest wird von der Staatskasse bezahlt.
Gerne bin ich auch bereit für die Beratung ein
Stundenhonorar von 230,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu vereinbaren.
Für zu fertigende Kopien erlauben wir uns 0,50 € pro Seite zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
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