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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2023
Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2023 erneut angepasst.
Der Mindestkindesunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2023 für Kinder von 1-5 Jahren 437 € monatlich (41 Euro mehr als im Kalenderjahr 2022),
- für Kinder im Alter von 6-11 Jahren erhöht sich der Tabellenunterhalt auf 502 € (47 Euro mehr als im Kalenderjahr 2022) und
- für die Altersgruppe der Kinder von 12-17 Jahren wird ein Tabellenunterhalt von 588 € (somit 55 Euro mehr als im Kalenderjahr 2022) geschuldet
- der Bedarf eines volljährigen Kindes beträgt 628 € (somit 59 € mehr als im Kalenderjahr 2022),
- der Bedarfssatz eines Studierenden ist von 860 € auf 930 € gestiegen.
Das Kindergeld wird auf 250 € angehoben.
Weitere Einzelheiten wie veränderte Selbstbehaltssätze, und die darin enthaltenen Wohnkosten können den Anmerkungen entnommen werden.
(gültig ab 01.01.2023)
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