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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2020
Zum 01.01.2020 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle erneut angehoben.
Dabei stieg der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 15,- € auf 369,- €,
bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 18,- € auf 424,- € und Kinder
zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr erhalten künftig 497,- € anstatt bisher 476,- €.
Auch der Kindesunterhalt für volljährige Kinder stieg um 3,- € auf 530,- € monatlich.
Das Kindergeld blieb unverändert für das 1. und 2. Kind bei 204,- €, für das 3. Kind 210,- €
und ab dem 4. Kind wird ein Kindergeld von 235,- € gezahlt.
(gültig ab 01.01.2020)
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