Aktuelle Rechtsnews
Aktuelle Rechtsinformationen aus dem Bereich Familien- und Erbrecht finden sie
hier
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2021
Zum 01.01.2021 wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle erneut angehoben.
Dabei stieg der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 24,- € auf 393,- €,
bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 27,- € auf 451,- € und Kinder
zwischen dem 12. und 17. Lebensjahr erhalten künftig 528,- € anstatt bisher 497,- €.
Auch der Kindesunterhalt für volljährige Kinder stieg um 34,- € auf 564,- € monatlich.
Das Kindergeld hat sich für das 1. und 2. Kind auf 219,- € erhöht, für das 3. Kind auf 225,- €
und ab dem 4. Kind wird ein Kindergeld von 250,- € gezahlt.
(gültig ab 01.01.2021)
|