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Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2022
Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2022 erneut angepasst.
Der Mindestkindesunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2022 für Kinder von 1-5 Jahren 396 € monatlich (drei Euro mehr als im Kalenderjahr 2021),
für Kinder im Alter von 6-11 Jahren erhöht sich der Tabellenunterhalt auf 455 € (vier Euro mehr als im Kalenderjahr 2021) und
für die Altersgruppe der Kinder von 12-17 Jahren wird ein Tabellenunterhalt von 533 € (somit fünf Euro mehr als im Kalenderjahr 2021) geschuldet.
Die Besonderheit der neuen Düsseldorfer Tabelle besteht darin, dass die Einkommensgruppen erweitert wurden. Wie hoch die Erhöhung im Einzelfall ausfällt kann der jeweiligen Altersgruppe unter Zugrundelegung der eigenen Einkommensgruppe entnommen werden.
Das Kindergeld hat sich nicht verändert und der Zahlbetrag (Tabellenunterhalt abzüglich hälftiges Kindergeld) kann der Tabelle Zahlbeträge entnommen werden.
(gültig ab 01.01.2022)
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